Urheber- und Medienrecht

In Fragen des Urheber- und Verlagsrechts beraten die Fachspezialisten von Battke Grünberg das gesamte Spektrum der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dazu zählen bundesweit agierende Werbe- und Medienunternehmen oder Softwarehersteller auf der einen Seite, Theater, Filmschaffende, Künstler, Autoren, Designer oder Akteure des Kunstmarkts auf der anderen. Für diesen vielfältigen Mandantenkreis prüfen die Anwälte Schutzmöglichkeiten ihrer Leistungen, erarbeiten Lizenz- und Merchandisingverträge oder klären die Rechtewahrnehmung mit Verwertungsgesellschaften. Und natürlich sorgen die Rechtswanwälte von Battke Grünberg auch dafür, dass  diese Ansprüche von Urhebern und Rechteinhabern auch durchgesetzt werden. Sie sorgen für die außergerichtliche oder gerichtliche Klärung dieser Fragen und wehren für ihre Mandanten unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Für Architekten und Bauingenieure bietet Battke Grünberg juristische Beratung zum urheberrechtlichen Schutz von Gestaltungsentwürfen in allen Leistungsphasen und verhindert deren unzulässige Veränderung oder Entstellung.

Mandate der öffentlichen Hand berühren in diesem Rechtsbereich oft Fragen im Hinblick auf die Erlangung von Schutzrechten und den Erwerb von Lizenzen.

Medien- und Presserecht

Das Medien- und Presserecht weist etliche Berührungspunkte mit dem Urheberrecht auf, weshalb Battke Grünberg beide Fachkompetenzen in einem Team bündelt. Es berät etwa Medienunternehmen in juristischen Fragen an den Schnittstellen zwischen „klassischen“ und den vielfältigeren „neuen“ Medien im Digitalbereich. Für Personen des öffentlichen Lebens, Unternehmen und die öffentliche Hand vertreten die Presserechtsexperten äußerungsrechtliche Ansprüche, wenn es etwa um unzulässige Berichterstattung oder die Wahrung von Unternehmens- und Persönlichkeitsrechten geht. Internetakteure nutzen die Expertise von Battke Grünberg unter anderem, um die Haftung für (Fremd-)Inhalte wirksam zu begrenzen.

  • Beratung zur Schutzrechtsentstehung von urheberrechtlichen Werken, einschließlich Hinterlegung der Werke zum Prioritätsnachweis
  • Entwurf und Verhandlung von urheberrechtlichen Nutzungs- und Lizenzverträgen, aber auch Darsteller-, Verlags- sowie Merchandisingverträgen
  • Sicherung und Durchsetzung einer angemessenen Vergütung für Kreativleistungen gegenüber Arbeit- und Auftraggebern und Verwertungsgesellschaften
  • Gewährleistung eines begleitenden Schutzes der urheberrechtlichen Werke durch Marken, Patente und Designs
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten in den klassischen und Neuen Medien
  • außer- und gerichtliche Vertretung bei äußerungsrechtlichen Ansprüchen
  • Krisenkommunikation: strategische Beratung und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und natürlichen Personen in Konflikt- und Krisensituationen
  • Prüfung redaktioneller Inhalte und Anzeigen, insbesondere Umgang mit Jugendschutz und Datenschutz bei digitalen Angeboten
  • Entwurf und Verhandlung von Verträgen, wie Produktions-, Lizenz-, Verwertungs- und Merchandiseverträgen
  • Schutz vor unerlaubter Bildnisverwendung in den verschiedenen Medien
  • Social Media: z. B. Überprüfung von Social-Media-Angeboten Erarbeitung von Social-Media-Guidelines

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Manuela Pokern
Dr. Daniel Schöneich
Dierk Schlosshan